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Gestaltung von Testamenten/Erbverträgen

Jeder sollte frühzeitig im Leben daran denken, was im Falle seines Ableben geschieht. Soll der "mißra-tene Sohn" erben? Kann man ihm sogar den Pflicht-teil entziehen? Sollen die Eltern bei kinderlosen E-hen tatsächlich miterben? Will man einer Person besondere Vermögenswerte zukommen lassen? Ist es vielleicht besser, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen? Dies alles klärt sich bei einer fundier-ten anwaltlichen Beratung, die ungeliebte Rechts-folgen vermeiden soll. Dabei gibt es viele Lösungs-möglichkeiten, z.B. das einfache Testament (beim Notar hinterlegt oder unter dem "Kopfkissen"), der Erbvertrag zwischen Eheleuten, das gemeinschaftli-che Testament, Erbverzichts- und Pflichtteilsver-zichstverträge.

Streit der Erben im Todesfall

Soweit ein Todesfall eintritt, bei dem mehrere mög-liche Erben vorhanden sind oder eine Überschul-dung des Nachlasses denkbar ist, sollte anwaltliche Beratung hinzugezogen werden. Versäumte Aus-schlagungsfristen zur Haftungsvermeidung bilden dabei bereits eine üble Falle für Erben. Überhaupt festzustellen, wer Erbe ist, stellt häufig ein Problem dar. Gibt es vielleicht ein Testament? Wo ist die-ses? Bei welchem Notar könnte es hinterlegt sein? Es kommt sodann zu Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren, bei denen häufig rechtliche wie taktische Fehler unterlaufen können. Wenn die Erben schließlich feststehen, aber ein Miterbe die Verteilung blockiert, besteht die Möglichkeit einer Abwicklung im Rahmen eines Teilungsplanes, der notfalls gerichtlich feststellbar ist.

Kosten der rechtlichen Beratung/Vertretung

Die Kosten der sogenannten anwaltlichen Erstberatung belaufen sich auf maximal EUR 190,00 netto zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Im übrigen gelten die Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes, dabei wird entweder nach dem zugrunde zu legenden Gegenstandswert oder nach Zeitaufwand (Stundenhonorar) abgerechnet. Dies wird jeweils im Einzelfall vereinbart.
 
 

 
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