erbrecht-ra.de
Die Seiten zur Rechtsberatung im Erbrecht
Schäfer • Riedl • Baetcke
Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer •  Steuerberater
Esslingen (Suttgart) • Berlin • Hamburg • Palma de Mallorca

wir sind eine mittelständische Kanzlei in wichtigen Regionen Deutschlands, in der sich Frau Rechtsanwältin Claudia Baetcke, LL.M. ausschließlich mit erbrechtlichen Beratungen und Vertretungen sowie dem damit in Zusammenhang stehenden Steuerrecht (insbesondere Erbschaftsteuerrecht, Einkommensteuerrecht) befaßt. Frau Baetcke ist dabei als Spezialistin für unsere Büros in Esslingen (Stuttgart), Berlin und Hamburg sowie für deutsche Residenten und andere auf Mallorca ansässige Mandanten auch in Palma tätig. 

Aktuell: Zankapfel „Beerdigungskosten“

In Erbauseinandersetzungen, häufig auch in Pflichtteilsstreitigkeiten ist die Frage, was noch als Beerdigungskosten im Sinne von § 1968 BGB gelten kann. Dabei gibt es in jüngerer Zeit zwei bemerkenswerte Entscheidungen für Detailfragen. So hat das Landgericht Heidelberg (vgl. Urteil vom 31.05.2011, 5 O 306/09) entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH entschieden, dass Grabpflegekosten als Beerdigungskosten gelten, sofern der Nutzungsberechtigte des Grabes nach der örtlichen Friedhofssatzung solche Unterhaltspflichten zu tragen hat. Dies wird in der Regel stets der Fall sein, da die Friedhofssatzungen besagen, dass der Nutzungsberechtigte eines Grabes dieses in würdigem Zustand zu erhalten hat.
 

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Meinung auch andernorts durchsetzen wird.
 

Das OLG München hat in seinem Urteil vom 25.05.2011 (20 O 2853/08) über die Frage zu entscheiden gehabt, ob als Beerdigungskosten auch diejenigen Kosten gelten, die im Zusammenhang mit einer „Todesanzeige ohne Namensnennung“ entstanden sind. Dabei hat das hier erkennende Gericht entschieden, dass es unerheblich ist, ob eine Namensnennung erfolgt, wenn erkennbar die Kosten für den Erblasser angefallen sind. Dies gilt dann nicht nur für eine Traueranzeige selbst, sondern auch für den Blumenschmuck am Grab, z.B. Kränze. Streitig ist dies häufig, wenn bei Pflichtteilsberechnungen diese Kosten von den Erben abgesetzt werden.

Erbauseinandersetzungen - Der „Klassiker“

Ein Schwerpunkt unserer Praxis sind Vertretungen von Erben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten, die im Streit mit anderen Personen nach dem Tod des Erblassers stehen. Es geht dabei häufig nicht nur darum, die Rechte des Mandanten wahrzunehmen, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll vorzugehen. „Bei kleineren Vermögen bis 100.000,00 EUR schaffen die beteiligten Miterben oder Pflichtteilsberechtigten es leider oft spielend, Kosten zu produzieren, die das Erbe schlicht vernichten,“ so Rechtsanwältin Baetcke. Ein gutes Auge auf die wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise ist daher gefragt.
 

Immer mehr spielen dabei auch grenzüberschreitende Vermögen eine Rolle. Beteiligte wohnen häufig nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich, der Nordschweiz oder Liechtenstein. „Wir sind dann oft auf unser dichtes Netzwerk an Kollegen in diesen Ländern angewiesen, die auch vor Ort im Ausland tätig sind oder recherchieren können,“ ergänzt Rechtsanwältin Baetcke, „und oft kommt dann noch die Ferienimmobilie des verstorbenen Vaters in Teneriffa oder auf Mallorca bei der Abwicklung hinzu.“ Frühzeitig und wirtschaftlich sinnvolle Abwicklungen durchzuführen, kann daher nur von Anfang an das Ziel sein. Hierzu bedarf es einer qualifizierten Beratung und Betreuung.

Erbschaftssteuerproblematik bei "Schweiz-Fällen".

In unserer Beratungspraxis der vergangenen Wochen und Monate häufen sich die Fälle, bei denen es nicht nur um die Frage eventuell unversteuerter Erträge aus Einkünften in der Schweiz oder Liechtenstein geht, sondern daneben auch um möglicherweise vorhandenes Schwarzgeld, das häufig durch einen Erbfall in den vergangenen Jahren zwischenzeitlich quasi weiter transferiert wurde.
 

„Bei einer Vielzahl von Beratungen kommen Kinder von verstorbenen Eltern insbesondere in unsere Kanzleien in Esslingen/Stuttgart, die sich danach erkundigen, wie sie mit diesem Problem umgehen sollen“, so Rechtsanwältin Baetcke, Partnerin unserer Kanzlei. „Häufig sind die Kinder aus allen Wolken gefallen, als sie nach dem Tod von Eltern erstmals nach Sichtung der Unterlagen auf Konten in der Schweiz gestoßen sind“, weiter RAin Baetcke. Die Kinder sind dann oft vor der Frage gestanden, ob sie derartige Gelder überhaupt dem Finanzamt im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung mitteilen sollen. Sie haben sich häufig auf den Steuerberater verlassen und dabei dessen Rat befolgt, ob und inwieweit sie Steuererklärungen abgeben sollen.
 

Nach dem früheren Ankauf von CDs aus der Schweiz und den bilateralen Verständigungen zwischen Deutschland und der Schweiz im Jahr 2011 erscheint dringlichst geboten, im Einzelfall eine sinnvolle künftige Handhabung zu überdenken und rechtlich überprüfen zu lassen.

Erbschaftsteuerreform – neue Erbschaftsteuer

Im Rahmen der letzten Steuerreform traten zum 01.01.2009 neue Erbschaftsteuersätze in Kraft, die zu teilweise erheblichen Auswirkungen führen. Die wichtigsten Neuregelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Für die Besteuerung werden sämtliche Vermögensarten grundsätzlich zu Marktpreisen angesetzt.
     
  2. Die Steuerfreibeträge für Ehegatten, Kinder, Enkel und eingetragene Lebenspartner erhöhen sich teilweise deutlich.
     
  3. Die Steuersätze für Geschwister, Nichten, Neffen und weiter entfernt Verwandte, sind zum Teil deutlich erhöht worden.
     
  4. Die Vererbung von Immobilien an Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner verbleibt steuerfrei, sofern die Immobilie über einen Zeitraum von 10 Jahren von Überlebenden selbst zu Wohnzwecken genutzt wird.
     
  5. Die Vererbung von Immobilien an Kinder bzw. Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, ist bei mindestens 10jähriger Eigennutzung ebenfalls steuerfrei, soweit die Immobilie kleiner als 200 qm ist.
     
  6. Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25% können unter bestimmten Umständen mit einem reduzierten Anteil von 15% des Vermögens bzw. zur Gänze erbschaftsteuerfrei vererbt werden.

Weitere Informationen zu Steuersätzen, Erbschaftsteuerfreibeträgen und Berechnungsbeispiele ->

 
| ra-erbrecht | Kontakt | Impressum